Feb 14 2013

Europäische Union

Petitionsausschuss – Arbeitsdokument

zum Thema „Angeblich diskriminierende und willkürliche Maßnahmen von Instanzen der Kinder- und Jugendhilfe in bestimmten Mitgliedstaaten und insbesondere der Jugendämter in Deutschland“ {PETI}Petitionsausschuss

Flagi

Polen fühlen sich von deutschen Jugendämtern diskriminiert

POSEN. Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments bereitet gegenwärtig auf Druck Polens einen Bericht vor, der sich mit angeblich diskriminierenden Anordnungen deutscher Jugendämter befaßt. Der Bericht solle im Januar 2009 veröffentlicht werden. Das gab der Vorsitzende des Ausschusses, der polnische Europa-Abgeordnete Marcin Libicki von der PiS-Partei, in Posen bekannt.

Nach Auffassung Libickis, der Mitglied der Fraktion Union für das Europa der Nationen ist, gingen die Maßnahmen deutscher Jugendämter weit über die „Sorge um das Kindeswohl“ hinaus. Besonders augenfällig sei das bei Entscheidungen, die das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder aus geschiedenen binationalen Ehen betreffen.

Hintergrund ist die große Zahl von Petitionen – Libicki sprach gegenüber der polnischen Tageszeitung Rzeczpospolita von über 200 –, die seit Ende 2005 den Petitionsausschuß des Europaparlaments in dieser Angelegenheit erreichten.

Aufregung in Polen

Libicki beklagte gegenüber der Rzeczpospolita die Bevorzugung des jeweiligen deutschen Elternteils durch deutsche Familiengerichte und Jugendämter, die gleichzeitig dem ausländischen Elternteil einen Großteil der Rechte abnähmen. „Eine besondere Verletzung europäischen Rechts ist die Nichtzulassung von sogenanntem begleitetem Umgang in einer anderen Sprache als der deutschen.“

Der konservative Europa-Abgeordnete arbeitet zur Zeit daran, daß der Petitionsausschuß mit dem Bericht eine Plenardebatte initiiert, die eine Resolution zur Folge hat. Den deutschen Europa-Abgeordneten warf er vor, Druck ausgeübt zu haben, um eine Entschließung zu verhindern.

„Der Petitionsausschuß bereitet nun einen Bericht vor, für den nicht die Zustimmung aller politischen Gruppierungen notwendig ist“, sagte der Ausschußvorsitzende Libicki.

Schlagwort der „Germanisierung“

Immer wieder sorgen Meldungen im östlichen Nachbarland für Aufregung, die davon handeln, polnischen Elternteilen werde der Umgang mit ihren Kindern in polnischer Sprache von deutschen Jugendämtern verboten. Schnell fällt da das Schlagwort der „Germanisierung“.

Der Fall einer polnischen Mutter, die ihren neunjährigen Sohn, der bei ihrem geschiedenen deutschen Ehemann lebte, entführt hat und untergetaucht ist, beschäftige dieser Tage die polnische Öffentlichkeit, sogar die Nachrichtensendung des staatlichen polnischen Fernsehens TVP berichtete darüber. Indessen sind den deutschen Behörden angeblich insgesamt nur acht umstrittene Fälle bekannt.

 

Schriftliche Erklärung zu Diskriminierungen aufgrund der Herkunft

Wir, deutsche Eltern und Eltern von ausländischer Nationalität, begrüßen und unterstützen die schriftliche Erklärung des MdEP Boguslaw Rogalski und fordern von allen Abgeordneten diese Erklärung ebenfalls entschlossen zu unterstützen

Die deutsche Bundesregierung hat sich bisher geweigert, gemeinsam eine Änderung der Haltung und des Verhaltens der deutschen Jugendämter herbeizuführen. Besonders schlimm empfinden wir die Reaktion der deutschen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Ursula van der Leyen, die sich erlaubt hat, darüber öffentlich zu lachen.

Wenn wir wollen, dass unsere Kinder wieder ihre Rechte bekommen, wenn wir wollen, dass Deutschland endlich die internationalen Übereinkommen respektiert, dann müssen wir heute gemeinsam handeln!

Herrn Boguslaw Rogalski MdEP danken wir ganz besonders für seinen Einsatz und Arbeit, und wir werden alles tun, seiner Initiative zum Erfolg zu verhelfen und bitten Sie sich im Interesse der Kinder anzuschließen!

EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 – 2009, 20.10.2008

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG

eingereicht gemäß Artikel 116 der Geschäftsordnung von Bogus?aw Rogalski zu Diskriminierungen aufgrund der Herkunft 0089/2008

Schriftliche Erklärung zu Diskriminierungen aufgrund der Herkunft

Das Europäische Parlament

  • unter Hinweis auf Artikel 12 des EG-Vertrags und Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
  • unter Hinweis auf Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
  • gestützt auf Artikel 116 seiner Geschäftsordnung,

A. in Erwägung der Stellungnahme der Kommission zu den diskriminierenden Praktiken der bundesdeutschen Jugendämter,

B. in der Erwägung, dass die Mitarbeiter dieser Ämter fortlaufend gegen die Menschenrechte verstoßen, indem sie ausländischen Elternteilen, die von ihren deutschen Ehepartnern geschieden sind, die Kontakte zu ihren Kindern erschweren oder untersagen sowie elterliche Kindesentführungen unterstützen,

C. in der Erwägung, dass beim Petitionsausschuss rund 250 Petitionen gegen die Jugendämter eingegangen sind,

1. verurteilt die Praktiken der Jugendämter, durch die es zu Diskriminierungen aufgrund der Herkunft kommt;

2. verurteilt das Verbot oder die Einschränkung von Kontakten der Eltern mit ihren Kindern in der Muttersprache des ausländischen Elternteils;

3. stellt fest, dass eine Erziehung im Einklang mit den Vorschriften der Jugendämter zu Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Diskriminierungen aufgrund der Rasse und der Nationalität führt;

4. stellt fest, dass eine mehrsprachige und multikulturelle Erziehung ausschließlich positive Auswirkungen auf die Entwicklung hat und sich im Einklang mit dem Geist der Europäischen Union befindet;

5. fordert die Kommission in dieser Angelegenheit zu einem entschiedenen Vorgehen auf, um weitere Diskriminierungen von ausländischen Elternteilen zu verhindern;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner der deutschen Bundesregierung, der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

EUROPÄISCHES PARLAMENT PETITIONSAUSSCHUSS DELEGATIONSBESUCH IN BERLIN VOM 21. BIS 23.MÄRZ 2007

Beim Ausschuss gingen zahlreiche Petitionen (z. B. erste Petition: Pomorski 38/2006 und folgten  712/2006, 713/2006,848/2006, 849/2006, 1008/2006) betreffend die durch die deutschen Behörden ausgeübte angebliche Diskriminierung nicht deutscher Eltern beim Umgang mit ihren Kindern ein. Die Petenten machen geltend, dass das Problem der Diskriminierung sich durch Maßnahmen derdeutschen Jugendämter ergebe, die es dem nicht deutschen Ehepartner erschweren oder sogar unmöglich machen, Umgang mit seinem Kind zu haben. Die Petenten kritisieren vor allem die Tatsache, dass bei Treffen mit ihrem Kind Vertreter des Jugendamts darüber wachen, dass der betreffende Elternteil mit dem Kind Deutsch spricht, und falls das Kind oder der Elternteil eine Sprache spreche – zum Beispiel Polnisch –, die der Vertreter des Jugendamts nicht versteht, das Gespräch knallhart unterbrochen werde. Darüber hinaus werde dem nicht deutschen Elternteil damit gedroht, dass eine Nichtbefolgung der Anordnungen der Behörden dazu führen werde, dass der betreffende Elternteil keinen Umgang mit seinem Kind haben dürfe. Das Jugendamt ist der Ansicht, dass die Benutzung der jeweiligen Fremdsprache bei den Treffen mit den Vertretern des Jugendamts aus pädagogischer Sicht nicht im Interesse des Kindes liege. Für das Kind sei es förderlich, seine Deutschkenntnisse zu entwickeln, da es in Deutschland aufwachse und dort zur Schule gehe oder gehen werde. Die Petenten ersuchen das Europäische Parlament, in dieser Angelegenheit einzugreifen. Dasselbe Gesuch wurde in Form einer von französischen, britischen, belgischen, polnischen, österreichischen, südafrikanischen, amerikanischen und australischen Staatsbürgern unterzeichneten Online-Petition an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments gerichtet…

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Bürger wenden sich vermehrt per Petition ans Europaparlament

Petitionen geben dem Europarecht ein menschliches Gesicht

Die Bürger der EU machen zunehmend von ihrem Recht Gebrauch, sich per Petition direkt an das Europäische Parlament zu wenden. 2007 gingen mit 1.506 fast 500 mehr Petitionen beim Europaparlament ein als im Jahr zuvor. Spanier und Deutsche stellen mit jeweils über 200 Petitionen die häufigsten Ursprungsländer dar.

Am Montagabend legt der Petitionsausschuss dem Plenum einen Bericht über seine Arbeit im vergangenen Jahr und die Schlussfolgerungen aus den Bürgerpetitionen vor. Alle Einwohner der EU und Organisationen mit Sitz in der EU haben das Recht, eine Petition beim Europäischen Parlament einzureichen, um auf Missstände aufmerksam zu machen, von denen sie direkt betroffen sind.

Der Gegenstand der Petition muss in den Kompetenzbereich der EU fallen, damit sich der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament damit beschäftigen kann. Im vergangenen Jahr war dies bei rund zwei Drittel der eingereichten Petitionen der Fall. 42% der Petenten machten von der Möglichkeit Gebrauch, die Petition über die Website des Parlaments einzureichen.

Hinter jeder Petition stecken Schicksale und die Hoffnung auf Unterstützung. Im vergangen Jahr gingen aus Deutschland beispielsweise besonders viele Petitionen von Eltern ein, denen von Jugendämtern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen worden ist.

Der Petitionsausschuss

Geprüft werden die Petitionen von den rund 40 EU-Parlamentariern, die dem Petitionsausschuss angehören. Die Abgeordneten sammeln Fakten zu den vorgetragenen Fällen, kontaktieren die EU-Kommission oder Behörden der Mitgliedsstaaten und versuchen wo möglich, Konflikte zu schlichten. 2007 wurden 159 Personen direkt im Ausschuss gehört, die eine Petition eingereicht hatten. Sechs Mal machten sich Europa-Abgeordnete vor Ort ein Bild von dem jeweiligen Fall.

In manchen Fällen wird die EU-Kommission durch eine Petition darauf aufmerksam, dass ein Mitgliedsstaat gegen EU-Recht verstößt oder dieses unzureichend anwendet. In solchen Fällen kann die Kommission vor dem Europäischen Gerichthof in Luxemburg klagen.

Menschliche Dimension des Europarechts

„Petitionen geben dem Europarecht ein Gesicht und eine Seele“, meint der spanische Europa-Abgeordnete David Hammerstein (Grüne/ Freie Europäische Allianz), der den Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses im Jahr 2007 am Montagabend im Plenum vorstellt. „Petitionen öffnen den Bürgern die Tür zur EU und bringen die EU näher an die lokalen Probleme“, so Hammerstein weiter.

In einer großen Zahl von Petitionen (288 im vergangen Jahr) geht es um Umwelt- und Naturschutzfragen. Auch Grundrechte (226 Petitionen) sowie soziale Fragen und Diskriminierung (207) sind häufig Gegenstand von Bürgerpetitionen.

Der Petitionsausschuss fordert in seinem Bericht die Kommission auf, Hinweisen auf eine mangelhafte Umsetzung von EU-Recht schneller nachzugehen und Verstößen gegen das EU-Recht durch die Mitgliedsstaaten entschiedener entgegenzutreten.

Europa ermittelt in Sachen Menschenrechtsverletzungen durch das Jugendamt in Deutschland

Die ständig wachsende Zahl der Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter in Deutschland und eine juristische Praxis, die gegen das Grundgesetz verstößt, haben zahlreiche Menschenrechtsgruppen, Betroffene und einige Journalisten auf den Plan gerufen.

Zunächst wurde Öffentlichkeitsarbeit gegen alle inner-deutschen Widerstände über eine enge Vernetzung unter den Menschenrechtsgruppen, Betroffenen und einigen Journalisten geleistet. Hauptsächlich Betroffene haben in übermenschlicher Anstrengung Homepages erstellt. Auf diesen schildern sie ihren Leidensweg.

Als nächstem Schritt wurde in wachsender Zahl der EGMR in Straßbourg angerufen. Hier erhielten etliche Betroffene Recht und die Bundesrepublik Deutschland wurde eindeutig wegen massiven Verstoßes gegen die Menschenrechte und zu Regresszahlungen verurteilt.

Aufgrund der Unwilligkeit und Ignoranz der Bundesrepublik Deutschland sich dem Richterspruch des EGMR zu unterwerfen, zogen Betroffene erfolgreich vor das Europaparlament in Brüssel.

Hier wurde die Frist zur Einreichung von Petitionen aufgrund der massiven Flut von Eingaben mehrfach verlängert.

Die Europäischen Partner verstehen nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland sich zum Einen für die Einheit und Stärke der Europäischen Union einsetzt, zum Anderen aber wichtige Spielregeln kindlich-trotzig missachtet und sich damit in eine Außenseiter-Rolle hineinmanövriert hat.

EU-Abgeordneter Bogusław Rogalski setzt sich für Wojciech Leszek Pomorski ein.

Der EU-Abgeordnete des Europäischen Parlaments Bogusław Rogalski wendet sich mit einem Schreiben an den/die Vorsitzende/-r des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, mit der bitte das man sich genauer mit der Umgangssache des Herrn Wojciech Leszek Pomorski, Staatsbürgers der Republik Polen und der BRD, mit seinen Töchtern Justyna Maria Pomorski und Iwona Polonia Pomorski, die auch Staatsbürgerinnen der Republik Polen wie auch der BRD sind, zu befassen.