Mai 20 2011

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Aus pädagogisch-fachlicher Sicht ist anzumerken dass es im Interesse der Kinder nicht nachvollziehbar ist, das die Zeit des begleiteten Umganges in polnischer Sprache erfolgen soll. Für die Kinder kann die Förderung in der deutschen Sprache nur vorteilhaft sein,da diese in diesem Land aufwachsen hier die Schulen besuchen oder besuchen werden.

Zitat : Martin Schröder

Fachlich gesehen finde ich diese Vorgehensweise nicht  korrekt, da man in Betracht ziehen muß,wenn dieses inkonsequente Verhalten des Jugendamtes Schule macht, wir letztlich den „Betreuten Umgang“ in allen Landessprachen anbieten müssen.

Die Entschuldigung der Deutschen Bundesregierung durch eine Juristin aus Berlin

Herrn Pomorski ist mit dem Sprachverbot Unrecht widerfahren, denn die Haltung des Jugendamtes war weder richtig noch rechtens. Es tut mir leid, dass dies passiert ist